22.04.2024
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Sozialer Klimaschutz in Mietwohnungen

BUND und der deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlichen Studie zur Aufteilung der Sanierungskosten. Sie schlagen eine Drittelung der Kosten für die energetische Gebäudesanierung vor. Das soll soziale Härten vermeiden und die eingebrochene Sanierungsrate wieder anheben.

 

 

 

Handwerker bei Renovierungsarbeiten

Eine vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Deutschem Mieterbund (DMB) in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu-Institut) zeigt, wie die Kosten der energetischen Modernisierung mit dem sogenannten Drittelmodell gerecht zwischen Mietenden, Vermietenden und öffentlicher Hand verteilt werden können. Das Modell wird seit Jahren von beiden Verbänden unterstützt und wurde jetzt an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt.

BUND und DMB: „Sozialer Klimaschutz in Mietwohnungen ist machbar. In gut sanierten Gebäuden leben Mietende in einem behaglichen Zuhause mit niedrigen Energiekosten, für Vermietende steigt der Wert der Immobilie und gleichzeitig werden schädliche Klima-Emissionen eingespart. Eine Win-win-Situation für alle – wenn die dafür notwendigen Kosten gerecht verteilt werden.“  

Dazu Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes weiter: „Bereits heute ist jeder dritte Mieterhaushalt durch zu hohe Wohnkosten überlastet. Bei energetischen Modernisierungen zahlen Mietende aktuell die Hauptlast durch Mietsteigerungen über die Modernisierungsumlage. Die Bundesregierung muss das Vermieter-Mieter-Dilemma bei energetischen Modernisierungen endlich überwinden und sich durch Änderungen im Mietrecht und langfristige Förderungen stärker engagieren.“

Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Die Klimakrise schreitet voran und die Ampel kommt beim Klimaschutz in Gebäuden nicht schnell genug nach. Sie muss nun für eine wirksame Sanierungswelle sorgen und gleichzeitig gewährleisten, dass weder Mietende noch Vermietende dabei überfordert werden. Klimaschutz im Gebäudesektor muss gelingen und zwar sozial gerecht.“

Die Studie betrachtet, inwieweit mietrechtliche und fördertechnische Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, um Warmmietenneutralität zu erreichen, verbunden mit dem Ziel, dass sich die Wirtschaftlichkeit von umfassenden Sanierungsmaßnahmen für Vermietende verbessert.

Auf der Grundlage der Studienergebnisse des ifeu-Instituts fordern BUND und DMB, die Modernisierungsumlage von acht Prozent (bzw. zehn Prozent für den Heizungstausch) auf einheitlich drei Prozent abzusenken, um Warmmietenneutralität für Mietende zu gewährleisten. Die Höhe der Modernisierungsumlage entspräche dann im Durchschnitt den Energieeinsparungen.

„Wir fordern schon lange eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage, um Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Mietsteigerungen nach Sanierung zu schützen“, so Dr. Melanie Weber-Moritz. „Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf drei Prozent für eine sozialverträgliche Sanierung notwendig ist.“

Im Gegenzug zur Absenkung der Modernisierungsumlage sollen die Fördermittel bei den Vermietenden verbleiben können, so die Verbände. Bisher müssen sie an die Mietenden weitergereicht werden. Zugleich sollten die Fördersätze für umfassende Sanierungen angehoben werden.

Antje von Broock: „Mit unserem Vorschlag profitieren Vermietende direkt von staatlichen Fördermitteln. Nur so kann der Staat wirksam Anreize setzen. Um die immense Klimaschutzlücke im Gebäudebereich zu schließen, müssen die Fördersätze für umfassende Sanierungen außerdem dringend wieder angehoben werden.“

Die beiden Verbände machen deutlich, dass es darüber hinaus weitere Maßnahmen braucht, um gleichzeitig Klimaschutz in Gebäuden und bezahlbares Wohnen langfristig sicher zu stellen.

von Broock: „Die Ampel muss mit einem gesetzlich verbindlichen Sanierungsfahrplan die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor schließen und die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie ambitioniert umsetzen. Fördermittel dürfen nicht mehr mit der Gießkanne verteilt werden. Gerade bei umfassenden Sanierungen braucht es eine soziale Staffelung. Wer die Mieten gering hält, soll besonders bei der ökologischen Transformation unterstützt werden.“

Dr. Melanie Weber-Moritz: „Wohnen muss bezahlbar sein. Die Bundesregierung muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mieterrechtsreform endlich vollständig umsetzen. Um bezahlbares Wohnen langfristig zu gewährleisten, sollte darüber hinaus die aktuell geltende Kappungsgrenze für Mieterhöhung nach Modernisierungen von 2 bzw. 3 Euro auf 1,50 Euro pro Quadratmeter abgesenkt werden.“

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